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Großglockner Hochalpenstraße am Weg zum Welterbe

30 Dezember 2015

30.12.2015

Großglockner Hochalpenstraße am Weg zum Welterbe

Die seit Sommer 2015 denkmalgeschützte und seit Jahrzehnten bekannteste Panoramastraße Europas wurde dem Welterbezentrum der UNESCO in Paris damit zur Nennung auf der Vorschlagsliste Österreichs übersendet. Die Großglockner Hochalpenstraße stellt somit gemeinsam mit den Grenzen des Römischen Reiches, den Buchenwäldern, der Burg Hochosterwitz und anderen, einen Vorschlag Österreichs zum Welterbe der Menschheit dar. Eine offizielle Bestätigung der Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste wird Mitte Januar 2016 aus Paris erwartet. Die Eintragung in der Vorschlagsliste der Welterbekonvention ist der erste internationale und ‘offizielle‘ Schritt in der Anerkennung der ‘Großglockner Hochalpenstraße‘ als UNSECO-Welterbe und in der Identifizierung potentieller Welterbestätten eine absolute Voraussetzung. Diese Nennung ermöglicht die Nominierung und Übergabe des Dossiers zum 1. Februar 2017. Alleinvorstand Johannes Hörl gibt sich zuversichtlich: „Die Großglockner Hochalpenstraße könnte, nach einer erfolgreichen Bewertung durch den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und dem UNESCO-Welterbekomitee, bereits im Sommer 2018 auf der Welterbeliste eingetragen werden und dort die zurzeit neun österreichischen Welterbestätten bereichern“. „Der Eintrag auf der nationalen Vorschlagsliste bestätigt den einvernehmlichen Weg der Unterstützer der Nominierung: Vorstand und Aufsichtsrat der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG), das Bundeskanzleramt (BKA), das Bundesdenkmalamt (BDA), die Länder Kärnten und Salzburg, sowie die Anrainergemeinden Heiligenblut am Großglockner, Fusch an der Großglocknerstraße und Rauris“ so Bernd Paulowitz, Geschäftsführer von „insitu - World Heritage Consulting“, Paris. Welterbe zu werden ist für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Landeshauptmann Wilfried Haslauer, „ein Highlight und eine wichtige Weichenstellung, damit die zukünftige Sicherung der Straße als international anerkanntes Kulturgut und ‘Nationales Monument‘ sowie der erfolgreiche Betrieb des touristischen Unternehmens GROHAG Hand in Hand gehen. Wir wollen die Wertschöpfung und den Mehrwert, die von der Großglockner Hochalpenstraße generiert werden, für die Menschen in den Regionen der Hohen Tauern langfristig sichern und ausbauen.“ Die Großglockner Hochalpenstraßen AG erarbeitet zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt, den Bundesländern Salzburg und Kärnten sowie einer größeren Anzahl von nationalen und internationalen Experten das Nominierungsdossier. „… Wie damals schon festgehalten, ist die Großglockner Hochalpenstraße aufgrund ihrer in die Landschaft und den hochalpinen Bereich des Großglockners ‚komponierten‘ Anlage und aufgrund ihrer diesbezüglichen Einmaligkeit zweifellos insgesamt als Weltkulturerbe zu werten.“  Brief Bundesdenkmalamt an Großglockner Hochalpenstraßen AG vom 25. April 2012, GZ: 22.709/3/2012 Was bedeutet UNESCO-Welterbe? Mit der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 das Prädikat „UNESCO-Welterbe“ geschaffen. Aktuell sind 1007 Stätten in die Welterbeliste eingetragen (779 Kulturerbe-, 197 Naturerbe-, 31 Gemischte Stätten in 161 Staaten). Entscheidend für das UNESCO-Welterbe ist der „Außergewöhnliche Universelle Wert“ (Outstanding Universal Value ‒ OUV). Über die Eintragung in die Welterbeliste entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee. Der Welterbestatus an sich stellt keinen zusätzlichen Schutz zu nationalen Schutzmechanismen dar. Mit dem Beitritt zur Welterbekonvention hat Österreich sich verpflichtet, dass Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit seines in die Welterbeliste aufgenommenen Kultur- und Naturerbes sowie dessen Weitergabe an künftige Generationen sichergestellt werden.

Weitere Informationen

Rückfragen und Kontakt:

Frau Mag.a Patricia Lutz
Telefon: +43 (662) 873 673-116
lutz@grossglockner.at

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